Digitale Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitserklärung Link and Learn
Die Bundeswehr bemüht sich, die Pilotumgebung und Brückenlösung Link and Learn barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie in der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Europäischen Norm 301 549.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot von Link and Learn.
Link and Learn besteht auf mehreren Elementen, beispielsweise einem Enterprise Social Network, Learning Management Systemen sowie weiteren Diensten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 18. März 2024 erstellt beziehungsweise überarbeitet.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Bedienelemente haben teilweise keine oder eine unpassende Beschriftung.
- Grafiken und Objekte haben teilweise keine oder eine unpassende Beschriftung.
- Überschriften werden teilweise programmatisch nicht als solche gekennzeichnet.
- Bei kleinen Schriften lagen die Kontrastwerte teilweise unter 4,5:1 und bei großen Schriften unter 3:1.
- Der Kontrast von Grafiken und grafischen Bedienelemente lag teilweise unter 3:1.
- Texte werden bei einer Vergrößerung abgeschnitten, erscheinen transparent oder überlagern sich.
- Einige Buttons, Links oder Attribute können nicht mit der Tastatur bedient werden.
- Einige Elemente können mit der Tastatur nicht in einer schlüssigen Reihenfolge bedient werden.
- Einige Überschriften sind nicht oder nicht ausreichend aussagekräftig.
- Einige Listen sind ausklappbar, VoiceOver gibt keine Auskunft darüber, ob die Listen ein- oder ausgeklappt sind.
- Nicht alle Texte werden übersetzt oder in der richtigen Sprache vorgelesen.
- Es wird nicht immer eine sinnvolle Reihenfolge eingehalten.
- Es gibt nur eine allgemeine Fehlererkennung, keine separate Fehlermeldung je Status.
- Einige Texte können nicht vorgelesen werden.
- Durch VoiceOver sind nicht alle Funktionen ermittelbar, die durch bestimmte Aktionen ausgelöst werden.
- Es sind keine separaten Statusmeldungen vorhanden.
- Die Grafiken haben programmatisch bestimmbare Beschriftungen, sodass einige Objekte zweimal vorgelesen werden.
Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://linkandlearn.auf.bundeswehr.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bei Problemen mit Link and Learn wenden sie sich bitte an den Support support@linkandlearn.de
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de